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Interview-O-Ton zu Netzpaket und EEG-Reform: „Ab dem kommenden Jahr soll sich einiges ändern für neue PV-Anlagen“
Das Bundeskabinett hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das so genannte Netzpaket verabschiedet. LEW-Politik- und Kommunikationschef Stefan Tölzer ordnet die Vorhaben ein und erklärt, was sich für Betreiber von PV-Anlagen ändert. (Hinweis an Redaktionen: Fragen und Antworten als einzelne O-Töne im mp4-Format unten zum Download).
1. Netzpaket und EEG-Reform: Worum geht es dabei und was betrifft mich davon als Verbraucher?
Stefan Tölzer: "Das sind zwei umfangreiche Gesetzesvorhaben. Sie sollen – so das Ziel der Bundesregierung – die Energiewende insgesamt günstiger machen. Die EEG-Reform betrifft die Regeln, nach denen Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Geld für den ins Netz eingespeisten Strom bekommen. Das so genannte Netzpaket betrifft Regelungen, nach denen neue Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden. Es geht auch um Entschädigungen an Betreiber, falls die Netze den Strom aus den Anlagen nicht aufnehmen können. Beide Reformpakete können Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Und zwar, falls sie ab 2027 eine neue PV-Anlage ans Netz nehmen wollen. Und uns alle, wenn es gelingt, die Kosten der Energiewende zu senken."
2. Was ändert sich für private Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen?
Stefan Tölzer: "Zunächst einmal: Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts. Auch für Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Dazu gehören die bekannten Vergütungssätze und die Möglichkeit, mit voller Leistung einer Anlage ins Netz einzuspeisen. Änderungen soll es für alle PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt geben, die ab dem nächsten Jahr ans Netz gehen. Sie sollen deutlich niedrigere feste Vergütungssätze bekommen für eingespeisten Strom, später soll die Förderung ganz auslaufen. Und die Anlagen sollen nur noch mit der Hälfte ihrer maximalen Leistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Stattdessen soll möglichst viel Strom selbst verbraucht werden. Bei größeren Anlagen gibt es ebenfalls Änderungen bei der Vergütung. Für Balkonkraftwerke ändert sich übrigens nichts. Die haben bisher auch schon keine Vergütung erhalten."
3. Was bringt das Netzpaket für unsere Region?
Stefan Tölzer: "Mit dem so genannten Netzpaket soll der Zubau der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Netze besser aufeinander abgestimmt werden. Bisher lief das oft auseinander. Zum Beispiel weil die Genehmigungsverfahren für neue Stromleitungen viel länger dauern als die für neue Erzeugungsanlagen. Oder weil neue Anlagen dort ans Netz gehen, wo es eigentlich nur noch wenig Kapazität gibt. Mit dem Netzpaket soll das nun besser koordiniert werden. Zum Beispiel werden so genannte Einspeisesteckdosen möglich. Das ist ein Projekt, das die LEW Verteilnetz in Balzhausen erstmals umgesetzt hat. Die Idee: Dort, wo das Netz noch viel Strom aufnehmen kann, baut der Netzbetreiber Einspeisepunkte. An diese können sich dann PV-Parks oder Windkraftanlagen anschließen. Das geht schneller, einfach und vor allem deutlich günstiger."
4. Wie geht es jetzt weiter?
Stefan Tölzer: "Ende Juli hat die Bundesregierung im Kabinett die entsprechenden Gesetzentwürfe verabschiedet. Entscheiden wird darüber der Bundestag, nach aktueller Planung ab Herbst. Der Bundestag wird die Vorschläge beraten und kann noch Änderungen vornehmen. Die neuen Regelungen werden also frühestens ab kommenden Jahr gelten."