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5 Punkte für eine bezahlbare, sichere und klimaneutrale Energieversorgung – Anforderungen an die künftige Bundesregierung aus Sicht der Netzbetreiber in Schwaben

Für die Energiewende braucht es jetzt ambitionierte Machbarkeit. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Grundlage für eine resiliente, unabhängige Energieversorgung Deutschlands und Europas. Dieser Weg muss konsequent fortgeschrieben werden - allerdings mit mehr Pragmatismus und dem Fokus auf effizienten Lösungen. Hierfür bedarf es eines verlässlichen Rechtsrahmens, der Ambitionen, Investitions- und Planungssicherheit vereint. Für die kommende Phase der Energiewende muss die zukünftige Bundesregierung die kosteneffiziente Systemintegration der Erneuerbaren Energien ins Zentrum stellen und die Elektrifizierung aller Sektoren mit günstigem grünem Strom vorantreiben. So werden Klimaneutralität, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen erreicht. Im Folgenden finden sich fünf energiepolitische Top-Prioritäten aus Sicht der Netzbetreiber Amprion, LEW und AllgäuNetz für den künftigen Koalitionsvertrag.


1) Ein klares Ja zur Elektrifizierung in Deutschland senden: Stromsteuer auf EU-Mindestmaß senken, den Hochlauf strombasierter Technologien stärken und so die Netzentgelte stabilisieren.

Die Rechnung ist einfach: Je mehr Strom in Deutschland verbraucht wird, auf umso mehr Schultern (bzw. Kilowattstunden) verteilen sich die Investitionskosten für den ohnehin erforderlichen Netzausbau für die Einspeisung der Erneuerbaren Energien und desto günstiger wird der Strom für alle. Daraus folgt: Ein schneller Umstieg auf E-Mobilität, Wärmepumpe und elektrische Prozesse in der Industrie sorgt für bezahlbare und wettbewerbsfähige Strompreise. Der Hochlauf dieser hocheffizienten Technologien beschleunigt sich selbst. Als Anschub für den Elektrifizierungsprozess und die Zukunftsmärkte E-Mobilität und Wärmepumpe braucht es jetzt eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß. Das hält die Energiekosten für alle – Verbraucher wie Unternehmen - stabil und wettbewerbsfähig.


2) Gesamtgesellschaftliche Kosteneffizienz erhöhen: Mehr Windenergie für Bayerisch-Schwaben und kein Netzausbau für die letzte Kilowattstunde.

Mit diesen Maßnahmen ließen sich bis zu 30 Prozent der Netzausbaukosten sparen, die damit nicht über die Netzentgelte auf Bürger und Unternehmen umgelegt werden müssten:

  • Im Netz könnten erhebliche Synergien genutzt werden, wenn in PV-dominierten Regionen mehr Windenergie und Ost-West-PV zugebaut würden, da sich die komplementären Einspeiseprofile optimal ergänzen. Damit wird statt einseitiger Versorgungslage (mittags/Sommer) die regionale Versorgungssicherheit erhöht.
  • Aktuell muss der Netzausbau nach gesetzlichen Vorgaben auf die letzte einzuspeisende Kilowattstunde ausgelegt werden, in von PV geprägten Regionen also für die wenigen Einspeisespitzen im Sommer. Das ist ineffizient. Würde man die PV-Anlagen zur Mittagsspitze nur geringfügig drosseln (ca. 3 Prozent der jährlichen Einspeisung), könnten die Netze um ca. ein Drittel geringer dimensioniert werden. Derzeit gilt die 60 Prozent-Wirkleistungsbegrenzung von Dachanlagen nur bis zum Einbau einer Steuerungseinrichtung, kann also nicht bei der Netzplanung berücksichtigt werden – sie muss dauerhaft beibehalten werden, um den Netzausbaubedarf und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Eigenverbrauch bzw. Speicherung blieben dabei weiterhin möglich.
  • Die Anwendung der 3%-Spitzenkappung in der Hochspannung ist aktuell wegen der hochbürokratischen Nachweispflichten und Abrechnung der Vergütung aufwendig und teuer– die Prozesse sollten vereinfacht und die Vergütung gestrichen werden. Wichtig: Der zu kappende Strom in der PV-Mittagsspitze hat in der Regel – Stichwort negative Preise – ohnehin keinen volkswirtschaftlichen Wert.


3) Netzausbau beschleunigen: Genehmigungsverfahren vereinfachen, schnelles Repowering der Strominfrastruktur durch Genehmigungsfreiheit für Vorhaben im Bestand und die Festlegung auf eine technische Alternative - Freileitung oder Erdkabel ermöglichen.

Ohne Ausbau sowohl der Übertragungsnetze als auch der Verteilnetze keine Energiewende. Der künftige Ausbau der Hochspannungsebene (110 kV) erfolgt in Bayern zu über 80 Prozent in Bestandstrassen – doch die Genehmigungsverfahren dauern auch bei Ersatzneubau, Verstärkung von Leitungen oder Erhöhung von Masten acht bis zehn Jahre. Dieses Repowering der Strominfrastruktur braucht daher eine echte Beschleunigung mittels Genehmigungsfreiheit im EnWG. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass bei umwelt- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen das überragende öffentliche Interesse der Stromnetze gewürdigt wird. Für einen kosteneffizienten Ausbau ist die eindeutige und verbindliche Festlegung der technischen Alternative innerhalb eines Vorhabens – entweder Erdkabel oder Freileitung – zwingend erforderlich.


4) Marktorientierung stärken: Einspeiser an Netzausbaukosten beteiligen und system- und netzdienliche Standortwahl und Betriebsweise von Erneuerbaren Energien und Batteriespeichern anreizen.

Ein wirksamer Emissionshandel ermöglicht künftig die schrittweise „Entlassung“ der Erneuerbaren Energien in den Markt. Zudem muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien und von Batteriespeichern und deren Betriebsweise zeitlich und räumlich besser gesteuert und mit dem Ausbau der Netze synchronisiert werden, u.a. durch Baukostenzuschüsse für Einspeiser auch auf Verteilnetzebene, Redispatch-Vorbehalt oder das gezielte Clustering von Windenergie-, PV- und Speicheranlagen an neuen Umspannwerken („Einspeisesteckdose“) zur Beschleunigung und Kostensenkung.

Der Markthochlauf der Großspeicher kann zu einem wesentlichen Faktor für das Gelingen der Energiewende werden, sofern er mit den richtigen Anreizen für eine sinnvolle Verortung und Steuerung verbunden wird. Die neue Bundesregierung sollte daher Anreize für die system- und netzdienliche Allokation und Betriebsweise von Batteriespeichern prüfen.


5) Zurück zur evolutionären Netzplanung statt Fokus auf das Zieljahr 2045. Netzausbaubedarf durch kürzeren Planungshorizont reduzieren.

Die in der vergangenen Legislaturperiode erreichten Verfahrensbeschleunigungen erlauben neben schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren auch eine Neuausrichtung der Netzplanung. Dass Vorhaben nun innerhalb von zehn Jahren realisiert werden können, versetzt uns in die Lage, den Netzausbaubedarf in kürzeren Planungszyklen zu ermitteln und im Blick auf die technologischen Entwicklungen im Energiesystem nachzujustieren. Die starke Fokussierung auf das Zieljahr 2045 und eine Rückkehr zum Ursprungsgedanken der Netzentwicklungsplanung, einer evolutionären Entwicklung über einen Planungshorizont von zehn Jahren. Das wäre eine robuste und flexible Systemplanung – mit dem Ziel, eine Infrastruktur zu entwickeln, die volkwirtschaftlich dem „no regret“-Gedanken folgt und verschiedene Zukunftsoptionen offenhält. Mittelfristig könnte dieses Vorgehen Einsparungen in Milliardenhöhe beim Netzausbau ermöglichen.



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Die LEW-Gruppe ist als regionaler Energieversorger im Südwesten Bayerns tätig und beschäftigt rund 2.000 Mitarbeitende. LEW versorgt Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden sowie Kommunen mit Strom, bietet ein breites Angebot an Energielösungen und zählt mit 36 betriebsgeführten Wasserkraftwerken zu einem der führenden Erzeuger von umweltfreundlicher Energie aus Wasserkraft in Bayern. In eigenen Anlagen auf Freiflächen und Gebäuden erzeugt LEW auch Strom aus Photovoltaik. Das Tochterunternehmen LEW Verteilnetz betreibt das regionale Stromnetz. Außerdem bietet LEW Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Netz- und Anlagenbau, Energieerzeugung, Elektromobilität und Telekommunikation an. Die LEW-Gruppe betreibt ein eigenes, über 7.000 Kilometer langes Glasfasernetz in der Region.