Pressemitteilung -
Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände
- Haushalte erhalten Brief mit allen Informationen zur Selbstablesung
- In einigen Orten erfassen Ortsbevollmächtigte die Zählerstände in Mehrfamilienhäusern
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Die LVN wird Haushalte im Netzgebiet im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung ab dem 21. Dezember bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.
In einigen Orten werden Ortsbevollmächtigte (OBVs) im Auftrag von LVN die Zählerstände in Mehrfamilienhäusern erfassen. Diese werden zwischen 21. Dezember und 20. Januar die Mehrfamilienhäuser aufsuchen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen.
Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.
Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Selbstablesung der Zählerstände bei der LVN gibt es hier:
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Über die LEW Verteilnetz
Die LEW Verteilnetz GmbH sorgt als regionaler Verteilnetzbetreiber für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Stromnetzes und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Das Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH umfasst Bayerisch-Schwaben sowie Teile Oberbayerns. Die LEW Verteilnetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Lechwerke AG (LEW).
Weitere Informationen unter www.lew-verteilnetz.de.